Regel 1: Respekt für andere
Skifahrer(innen) und Snowboarder(innen) müssen sich so verhalten, dass andere nicht gefährdet oder beeinträchtigt werden.
Regel 2: Kontrolle der Geschwindigkeit beim Skifahren und Snowboarden
Skifahrer(innen) und Snowboarder(innen) müssen sich kontrolliert bewegen. Sie müssen ihre Geschwindigkeit sowie die Art und Weise des Skifahrens oder Snowboardens ihren persönlichen Fähigkeiten und den vorliegenden Gelände-, Schnee- und Wetterbedingungen anpassen, und auch der Dichte des Verkehrs.
Regel 3: Wahl der Route
Skifahrer(innen) und Snowboarder(innen), die sich von hinten nähern, müssen ihre Route so wählen, dass sie vor ihnen fahrende Skifahrer(innen) oder Snowboarder(innen) nicht in Gefahr bringen.
Regel 4: Überholen
Ein(e) Skifahrer(in) oder Snowboarder(in) kann eine(n) andere(n) Skifahrer(in) oder Snowboarder(in) über oder unter ihm/ihr rechts oder links überholen, vorausgesetzt, dass er/sie dem/der überholten Skifahrer(in) oder Snowboarder(in) genügend Platz lässt, um beabsichtigte oder unbeabsichtigte Bewegungen durchzuführen.
Regel 5: Strecke betreten, starten oder nach oben bewegen
Skifahrer(innen) und Snowboarder(innen), die sich auf eine markierte Strecke begeben, nach dem Anhalten wieder starten oder sich auf Abhängen nach oben bewegen, müssen den Abhang hinauf und hinunter schauen und prüfen, ob sie das tun können, ohne sich selbst oder andere zu gefährden.
Regel 6: Anhalten auf der Piste
Wenn nicht unbedingt nötig, müssen Skifahrer(innen) und Snowboarder(innen) vermeiden, auf der Piste an engen Stellen oder dort, wo die Sicht eingeschränkt ist, anzuhalten. Sollten sie an solchen Stellen stürzen, müssen sich Skifahrer(innen) und Snowboarder(innen) so bald wie möglich von der Piste weg bewegen.
Regel 7: Zu Fuß auf- oder absteigen
Skifahrer(innen) und Snowboarder(innen), die zu Fuß auf- oder absteigen, müssen sich dabei seitlich der Piste halten.
Regel 8: Respekt der Schilder und Markierungen
Skifahrer(innen) und Snowboarder(innen) müssen alle Schilder und Markierungen respektieren.
Regel 9: Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jede(r) Skifahrer(in) und Snowboarder(in) verpflichtet, Hilfe zu leisten.
Regel 10: Identifizierung
Nach einem Unfall müssen alle Skifahrer(innen), Snowboarder(innen) und Zeugen/Zeuginnen Namen und Adressen austauschen, unabhängig davon, ob sie eine verantwortliche Partei sind oder nicht.