Skifahrer(innen) und Snowboarder(innen) müssen sich so verhalten, dass andere nicht gefährdet oder beeinträchtigt werden.
Skifahrer(innen) und Snowboarder(innen) müssen sich kontrolliert bewegen. Sie müssen ihre Geschwindigkeit sowie die Art und Weise des Skifahrens oder Snowboardens ihren persönlichen Fähigkeiten und den vorliegenden Gelände-, Schnee- und Wetterbedingungen anpassen, und auch der Dichte des Verkehrs.
Skifahrer(innen) und Snowboarder(innen), die sich von hinten nähern, müssen ihre Route so wählen, dass sie vor ihnen fahrende Skifahrer(innen) oder Snowboarder(innen) nicht in Gefahr bringen.
Ein(e) Skifahrer(in) oder Snowboarder(in) kann eine(n) andere(n) Skifahrer(in) oder Snowboarder(in) über oder unter ihm/ihr rechts oder links überholen, vorausgesetzt, dass er/sie dem/der überholten Skifahrer(in) oder Snowboarder(in) genügend Platz lässt, um beabsichtigte oder unbeabsichtigte Bewegungen durchzuführen.
Skifahrer(innen) und Snowboarder(innen), die sich auf eine markierte Strecke begeben, nach dem Anhalten wieder starten oder sich auf Abhängen nach oben bewegen, müssen den Abhang hinauf und hinunter schauen und prüfen, ob sie das tun können, ohne sich selbst oder andere zu gefährden.
Wenn nicht unbedingt nötig, müssen Skifahrer(innen) und Snowboarder(innen) vermeiden, auf der Piste an engen Stellen oder dort, wo die Sicht eingeschränkt ist, anzuhalten. Sollten sie an solchen Stellen stürzen, müssen sich Skifahrer(innen) und Snowboarder(innen) so bald wie möglich von der Piste weg bewegen.
Skifahrer(innen) und Snowboarder(innen), die zu Fuß auf- oder absteigen, müssen sich dabei seitlich der Piste halten.
Skifahrer(innen) und Snowboarder(innen) müssen alle Schilder und Markierungen respektieren.
Bei Unfällen ist jede(r) Skifahrer(in) und Snowboarder(in) verpflichtet, Hilfe zu leisten.
Nach einem Unfall müssen alle Skifahrer(innen), Snowboarder(innen) und Zeugen/Zeuginnen Namen und Adressen austauschen, unabhängig davon, ob sie eine verantwortliche Partei sind oder nicht.